In wenigen Monaten startet die neue Staffel von “Sturm der Liebe” und damit rückt auch ein neues Traumpaar in den Fokus.
Noch befindet sich “Sturm der Liebe” in der XXL-Sommerpause, doch bereits ab dem 1. September dürfen wir uns wieder über neue spannende Geschichten aus Bichlheim freuen – und natürlich die Hochzeit von Maxi (Katharina Scheuba) und Henry (Elias Reichert).
Wie schon in den Jahren zuvor werden sicherlich auch diese beiden nach ihrer Vermählung dem Fürstenhof und Bichlheim den Rücken kehren und Platz für ein neues Traumpaar machen. Wir verraten euch, wer dieses ist.
Nicht nur vor, sondern auch hinter der Kamera knistert es hin und wieder bei “Sturm der Liebe”. Welche Stars sich am Set verliebt haben, erfahrt ihr im Video:
Fanny ist die neue Traumfrau – Kilian ihr Traummann
Im Rahmen des “Sturm der Liebe”-Pressetags am 31. Juli 2025 wurde von der ARD nun endlich enthüllt, wer das neue Traumpaar der kommenden Staffel ist.
Wie auch im vergangenen Jahr, ist die Traumfrau der neuen Staffel ein Charakter, den wir bereits kennenlernen durften: Fanny Schätzl (Johanna Graen), die Cousine von Eric (Sven Waasner). Ihr Traummann wird der uns bislang noch unbekannte Kilian Rudloff (Anthony Paul) sein, Bruder von Yannik (Jo Weil).
Erste Infos zu “Sturm der Liebe” Staffel 22
Neben dem neuen Traumpaar wurden zudem bereits erste Informationen zur 22. Staffel bekannt gegeben. Diese wird laut einer Pressemeldung der ARD voraussichtlich am 29. Oktober im Ersten starten.
Auch zur Handlung rund um das neue Traumpaar gibt es Neuigkeiten: Auch für Fanny und Kilian wird nicht alles wie im Märchen verlaufen. Denn auf das erste Kennenlernen, bei dem nur so die Funken sprühen und das mit einer gemeinsamen Nacht endet, folgt ein großer Schock für Fanny.
Kilian heiratet nur einen Tag später eine andere Frau. Aber nicht etwa aus Liebe. Der Koch springt lediglich für seinen Bruder Yannik ein, der aufgrund seiner noch nicht geschiedenen ersten Ehe nicht mit seiner Verlobten Larissa (Vivien Wulf) vor den Traualtar treten kann. Diese muss jedoch zeitnah verheiratet sein, um ihr Erbe antreten zu können.